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AGB

AGB für den Online-Shop der PE Automotive GmbH & Co. KG

1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über den Online-Shop der PE Automotive GmbH & Co. KG, Industriestraße 77, 42327 Wuppertal, Deutschland (nachfolgend: PE AUTOMOTIVE) abgeschlossenen Verträge zwischen PE AUTOMOTIVE und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE).
1.2. Die Online-Shops von PE AUTOMOTIVE und diese AGB richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt PE AUTOMOTIVE nicht an, es sei denn, PE AUTOMOTIVE hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss
2.1. Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließen.
2.2. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Waren, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.
2.3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop von PE AUTOMOTIVE stellt eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. PE AUTOMOTIVE wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch diese automatisierte Bestellbestätigung kommt das Vertragsverhältnis zu Stande.
2.4. Der Kaufvertrag kommt zustande mit  der PE Automotive GmbH & Co. KG, Industriestraße 77, 42327 Wuppertal, Deutschland.
2.5. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Vertragstextspeicherung
Der Vertragstext wird von PE AUTOMOTIVE gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch in dem Online-Shop abgerufen und ausgedruckt werden.

4. Preise und Versandkosten
4.1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie in dem Online-Shop angezeigt werden.
4.2. Die in dem Online-Shop angezeigten Preise beinhalten nicht die Versandkosten für Verpackung und Porto. Die Versandkosten für eine Lieferung nach Deutschland werden innerhalb der Warenkorbübersicht angezeigt.
4.3. Für alle Aufträge/Lieferungen in das Ausland wird eine Versandkostenpauschale gem. der im Online-Shop abrufbaren Versandkostentabelle berechnet. Die Versandkostenpauschale für den Auslandsversand wird dem KUNDEN nach der Bestellung gesondert mitgeteilt, soweit diese nicht im Warenkorb vor Absendung der Bestellung ersichtlich ist. Dem KUNDEN steht das Recht zu, seine Bestellung nach Mitteilung der Auslandsversandkosten innerhalb von 2 Werktagen zu stornieren, falls die Auslandsversandkosten nicht vor der Bestellung konkret mitgeteilt wurden.
4.4. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemein-schaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. PE AUTOMOTIVE akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
5.2. Wenn eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges.
5.3. Bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tage ab Rechnungsdatum wird dem KUNDEN ein Skonto in Höhe von 2% auf den Netto-Rechnungsbetrag gewährt.
5.4. Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von PE AUTOMOTIVE anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

6. Liefer- und Versandbedingungen – Informationen zur Berechnung des Liefertermins
6.1. Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern nichts anderes mit dem KUNDEN vereinbart ist, gem. INCOTERMS 2010 EXW am Hauptsitz von PE AUTOMOTIVE.
6.2. PE AUTOMOTIVE ist berechtigt den Versand der Ware, inkl. der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Auftrag des KUNDEN gem. § 315 BGB an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift zu bestimmen, falls der KUNDE PE AUTOMOTIVE keine Vorgaben bzgl. des Versands in Textform unterbreitet.
6.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den KUNDEN über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KUNDE sich in Verzug der Annahme befindet.
6.4. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom KUNDEN  zu vertretenden Gründen, so ist PE AUTOMOTIVE berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet PE AUTOMOTIVE eine pauschale Entschädigung i.H.v. 35 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware an den KUNDEN.
6.5. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von PE AUTOMOTIVE (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis gestattet, dass PE AUTOMOTIVE überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
6.6. Die Lieferzeit wird bei dem jeweiligen Artikel bzw. bei der Produktbeschreibung auf der Artikelseite gesondert angegeben.
6.7. Die auf der Artikelseite angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des KUNDEN an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses.
6.8. Bestellungen und Lieferungen werden nur in und nach Deutschland sowie in die im Online-Shop und/oder in der Versandkostentabelle angegebenen Länder angeboten. Bei Lieferverzögerungen wird PE AUTOMOTIVE den KUNDEN umgehend informieren.
6.9. Sofern PE AUTOMOTIVE verbindliche Lieferfristen, die gesondert bestätigt wurden, aus Gründen, die PE AUTOMOTIVE nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird PE AUTOMOTIVE den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist PE AUTOMOTIVE berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird PE AUTOMOTIVE unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer von PE AUTOMOTIVE, wenn PE AUTOMOTIVE ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder PE AUTOMOTIVE noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft und auch nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Zulieferers von PE AUTOMOTIVE besteht.
6.10. Der Eintritt von Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften  In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den KUNDEN erforderlich. Gerät PE AUTOMOTIVE in Lieferverzug, so kann der KUNDE pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. PE AUTOMOTIVE bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem KUNDEN gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
6.11. Die Rechte des KUNDEN gem. Ziffer 8.9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von PE AUTOMOTIVE bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von PE AUTOMOTIVE gegen den KUNDEN aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich PE AUTOMOTIVE das Eigentum an den verkauften Waren vor.
7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat PE AUTOMOTIVE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die PE AUTOMOTIVE gehörenden Waren erfolgen.
7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist PE AUTOMOTIVE berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf PE AUTOMOTIVE diese Rechte nur geltend machen, wenn PE AUTOMOTIVE dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
7.4. Der KUNDE ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
7.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von PE AUTOMOTIVE entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei PE AUTOMOTIVE als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt PE AUTOMOTIVE Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
7.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der KUNDE schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von PE AUTOMOTIVE gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an PE AUTOMOTIVE ab. PE AUTOMOTIVE nimmt die Abtretung an. Die in vorgenannten Pflichten des KUNDEN gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
7.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der KUNDE neben PE AUTOMOTIVE ermächtigt. PE AUTOMOTIVE verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PE AUTOMOTIVE nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann PE AUTOMOTIVE verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen von PE AUTOMOTIVE um mehr als 10%, wird PE AUTOMOTIVE auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl von PE AUTOMOTIVE freigeben.

8.  Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht
8.1. Für die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
8.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des KUNDEN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.
8.3. Grundlage der Mängelhaftung von PE AUTOMOTIVE ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die der KUNDEN vor seiner Bestellung in der Produktbeschreibung abrufen konnte oder die in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
8.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB).
8.5. Die Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist PE AUTOMOTIVE hiervon unverzüglich schriftlich (Brief oder FAX) Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der KUNDE die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von PE AUTOMOTIVE für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
8.6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der KUNDE zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von PE AUTOMOTIVE, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. PE AUTOMOTIVE ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.7. Der KUNDE hat PE AUTOMOTIVE die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der KUNDE die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an PE AUTOMOTIVE zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn PE AUTOMOTIVE ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
8.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom KUNDEN  zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der KUNDE vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.9. Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9.  Haftung
9.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen PE AUTOMOTIVE richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
9.2. Die Haftung von PE AUTOMOTIVE ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von PE AUTOMOTIVE, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von PE AUTOMOTIVE. Soweit die Haftung von PE AUTOMOTIVE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von PE AUTOMOTIVE. Die Haftung von PE AUTOMOTIVE nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
9.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch PE AUTOMOTIVE oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PE AUTOMOTIVE beruhen, haftet PE AUTOMOTIVE nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.4. Sofern PE AUTOMOTIVE zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.  Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort der Geschäftssitz von PE AUTOMOTIVE in 42327 Wuppertal, Deutschland.
10.3. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von PE AUTOMOTIVE, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.



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